Rechtsprechung
FG Hamburg, 25.04.1980 - V 50/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1980, 554
Wird zitiert von ...
- BFH, 26.01.2005 - VI R 43/00
Erfindervergütung - keine Tarifbegünstigung
Mit der Vergütung nach § 9 ArbEG werden jedoch nicht die vom Arbeitnehmererfinder im Hinblick auf die Erfindung geleisteten Arbeiten und Dienste honoriert, sondern es wird die dem Arbeitgeber kraft Gesetzes zugewachsene wirtschaftliche Monopolstellung abgegolten (Bundesgerichtshof, Urteil vom 25. November 1980 X ZR 12/80, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht --GRUR-- 1981, 263 "Drehschiebeschalter";… Bartenbach/Volz, Arbeitnehmererfindergesetz, 4. Aufl., Einl. vor §§ 9-12 Rz. 9;… Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 10. Aufl., § 115 Rdnr. 30; vgl. auch FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 1. Juli 1980 V 54/78, EFG 1980, 554).
Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 01.07.1980 - V 54/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- FG Niedersachsen, 10.07.2008 - 11 K 335/06
Anfechtungsrecht des Arbeitnehmers gegen Lohnsteueranmeldungen des Arbeitgebers; …
Mit der Vergütung nach § 9 ArbEG werden jedoch nicht die vom Arbeitnehmererfinder im Hinblick auf die Erfindung geleisteten Arbeiten und Dienste honoriert, sondern es wird die dem Arbeitgeber kraft Gesetzes zugewachsene wirtschaftliche Monopolstellung abgegolten (Bundesgerichtshof, Urteil vom 25. November 1980 X ZR 12/80, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht -GRUR- 1981, 263 "Drehschiebeschalter";… Bartenbach/Volz, Arbeitnehmererfindergesetz, 4. Aufl., Einl. vor §§ 9-12 Rz. 9;… Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 10. Aufl., § 115 Rdnr. 30; vgl. auch FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 1. Juli 1980 V 54/78, EFG 1980, 554). - BFH, 10.11.1982 - II R 111/80
Erblasser - Erbbaurecht - Nutzungsentgelt - Zahlungsanspruch
Auf die Klage setzte das Finanzgericht (FG) Hamburg durch Urteil vom 25. April 1980 V 50/79 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1980, 554) die Erbschaftsteuer auf 0 DM fest.